SEXTING: Regierung schlägt Änderung von §207StGB vor

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07. Juli 2015 – Unsere Bemühungen um Änderung des § 207a StGB „Pornographische Darstellungen Minderjähriger“ in Hinblick auf „Sexting“ haben Früchte getragen! Sowohl ECPAT Österreich als auch die Bundesjugendvertretung haben ja (nochmals) während des Begutachtungsverfahrens nochmals Stellungnahmen hierzu eingebracht. Am 7.7.15 hat der Nationalrat die Regierungsvorlage zum Strafrechtsänderungsgesetz 2015 bestätigt. Somit wird ab 1.1.2016 einvernehmliches „Sexting“ (d.h. der Austausch von erotischen bzw. pornographischen Bildern/Darstellungen von über 14 Jährigen) nicht mehr strafbar sein. Nach wie vor strafbar ist es natürlich, wenn solche Aufnahmen unter Druck, im Rahmen eines Abhängigkeitsverhältnisses bzw. in Verbindung mit dem Ausnützen einer Zwangslage oder in erpresserischer Absicht zustande kommen!

Wir sind zuversichtlich, dass wir hier etwas im Interesse der Jugendlichen erreichen konnten – im Sinne einer Entkriminalisierung und Anpassung der Gesetzeslage an die Lebensrealität von Jugendlichen!